Vertragsbedingungen der Lobenbergs Sommelier Academy

1. Beschwerde und Einspruch

Trotz aller Bemühungen und Maßnahmen, unsere hohen Standards umzusetzen, kann es dennoch vorkommen, dass unsere Studierende einen Grund zur Beschwerde haben.

  • Bei Beschwerden können sich Studierende schriftlich an unseren Head of Training wenden: Anja Breit (anja.breit@gute-weine.com).
  • Der Sachverhalt der Beschwerde muss dabei so ausführlich wie möglich beschrieben werden und es sollte eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen angegeben werden. Wenn sie den Sachverhalt besser darstellen, können auch Belege eingereicht werden.
  • Wir bemühen uns, so schnell wie möglich und innerhalb von fünf Arbeitstagen zu antworten und den Grund der Beschwerde zu korrigieren.
  • Sollte die Beschwerde nicht binnen eines Monats zufriedenstellend gelöst werden können, wird sie im nächsten Schritt an unseren Business Development Manager weitergeleitet: Alice Söllner (alice.soellner@lobenbergs.de).
  • Sollte die Beschwerde des Studierenden, nachdem alle oben genannten Schritte durchlaufen wurden, immer noch nicht mit der Lobenbergs Somm Academy direkt geklärt werden können, kann sich der Studierende im nächsten Schritt via E-mail an das Governance Team des WSET (governance@wsetglobal.com) wenden und eine Beschwerde gegen die Somm Academy einreichen. Der WSET wir diese Beschwerde allerdings nur dann akzeptieren und bearbeiten, wenn alle vorher genannten Schritte des Beschwerde-/Widerspruchsverfahren ausgeschöpft wurden und dennoch keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
  • Beschwerden werden von uns garantiert ernst genommen und vertraulich behandelt, sie führen niemals zu einer Benachteiligung des Studierenden. Unser Ziel ist es, Studierende mit allen Fragen und Problemen, von der Buchung bis zum Kursende hin, zu unterstützen. 

2. Privatsphäre und Datenschutz

Um Ihnen ein gutes Gefühl im Hinblick auf den Umgang mit Ihren persönlichen Daten zu geben, machen wir für Sie transparent, was mit den anfallenden Daten geschieht und welche Sicherheitsmaßnahmen unsererseits getroffen werden. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, z. B. Name und E-Mail-Adresse. Außerdem werden Sie über Ihre gesetzlich festgelegten Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung dieser Daten informiert.

1. Ver­ant­wort­liche Stelle und Da­ten­schutz­be­auf­trag­ter

  • Der für die Datenverarbeitung im Sinne des Art. 13 DSGVO »Verantwortliche« ist die Lobenbergs GUTE WEINE GmbH & Co. KG, Tiefer 10, 28195 Bremen, Telefon 0421-6967970, Fax 0421-69679777, E-Mail-Adresse: gute-weine@gute-weine.de
  • Unseren Beauftragten für den Datenschutz, Felix Brunhorn, erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse datenschutz@felix-brunhorn.de

2. Information über die Erhebung und Verarbeitung per­so­nen­be­zo­gen­er Daten

  • Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns (bspw. per E-Mail) werden die von Ihnen mitgeteilten Daten (bspw. Name, Vorname, Firma, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Inhalt der Mitteilung, z.B. die für eine angemessene Anpassung nötigen ärztlichen Bescheinigungen) an uns übertragen und von uns gespeichert. Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich zweckgebunden, um Ihre Fragen zu beantworten oder Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Seitens der Lobenbergs GUTE WEINE GmbH & Co. KG besteht ein berechtigtes Interesse, das Anliegen der betroffenen Personen aus der Kontaktaufnahme zweckgebunden zu bearbeiten.
  • Diese Daten werden mit dem WSET (Wines and Spirits Education Trust) geteilt, der sie wiederum in Übereinstimmung mit der WSET-eigenen Datenschutzrichtlinie behandelt.
  • Die Kontaktaufnahme erfolgt ausdrücklich auf freiwilliger Basis. Ein Ausbleiben der Bereitstellung hat keine Auswirkung für Sie.
  • Wir werden Ihre personenbezogenen Daten nur so lange speichern, wie dies für den vorgesehenen Zweck der Datenerhebung notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

3. Diversität und Gleichberechtigung

Wir garantieren, dass alle Studierenden fair und gleich behandelt werden und jede Bewerbung, die den Zulassungskriterien entspricht, berücksichtigt wird. Bei Fragen zu Diversität, Gleichberechtigung und den diesbezüglich relevanten Gesetzen vor Ort können sich Studierende jederzeit an anja.breit@gute-weine.com wenden.

4. Widerrufsrecht und Stornierung

Sie haben das Recht, bis zu 30 Tagen vor Kursbeginn ohne Angabe von Gründen Ihren Vertrag zu widerrufen. Bis 20 Tage vor Kursbeginn kann auf ein anderes Datum umgebucht werden. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Lobenbergs Gute Weine GmbH & Co. KG, Tiefer 10, 28195 Bremen, anja.breit@gute-weine.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Bei einer Stornierung oder Umbuchung innerhalb von 19 bis 11 Werktagen vor Kursbeginn behalten wir 25 % der Teilnahmegebühr ein und berechnen 75 % als Anzahlung für einen neu zu vereinbarenden Termin innerhalb der darauffolgenden 12 Monate. Eine Auszahlung der restlichen Teilnahmegebühr ist nicht möglich. 
Fall Sie Ihr Studienpaket, das kurz nach der Buchung verschickt wird, bereits erhalten haben, behalten wir für das Studienpaket WSET Level 2 in Wines 50 EUR und für das Studienpaket WSET Level 3 in Wines 100 EUR des Rechnungsbetrags ein. 

Bei einer Stornierung oder Umbuchung innerhalb von 10 Werktagen vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen bzw. Stornierung durch den Kursteilnehmer nach Veranstaltungsbeginn wird die gesamte Teilnahmegebühr einbehalten. Einzelne Module können nicht storniert und zu einem anderen Termin wiederholt werden. 

Im Falle einer Stornierung aus wichtigen Gründen, wie beispielsweise einem Unfall oder unerwarteter, schwerer Erkrankung kann der Teilnehmer kostenlos stornieren. Ein entsprechender Nachweis muss erbracht werden, bevor auf einen anderen Termin umgebucht werden kann.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Ende der Widerrufsbelehrung
Bis zu 10 Werktagen vor Kursbeginn kann dieser von unserer Seite her abgesagt werden, beispielsweise durch das Nichterreichen der Mindest-Teilnehmerzahl. 
In diesem Fall werden bereits bezahlte Kursgebühren in voller Höhe erstattet, abzüglich der bereits zugestellten Bücher oder es kann auf einen alternativen Termin umgebucht werden. Weitere Haftungs- und Schadensersatzansprüche, z.B. für entstandene Mehrkosten wie Reisekosten, etc. sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von unserer Seite her vor. 
Wir behalten uns vor, wenn nötig, Änderungen des Inhalts und der Organisation der Veranstaltungen vorzunehmen, sofern sie die Resultate des Kurses nicht beeinflussen.

5. Interessenkonflikt

Als APP (Approved Programme Provider) verpflichtet sich die Lobenbergs Somm Academy, dem WSET tatsächliche, potenzielle und vermeintliche Interessenkonflikte, an denen sowohl Mitarbeiter als auch Studenten beteiligt sind, mitzuteilen und bei deren Bewältigung oder Überwachung zu helfen.
Diese Richtlinie ergänzt die WSET-Richtlinien zu Interessenkonflikten und dient dazu, die Integrität der WSET-Qualifikationen zu schützen sowie das Vertrauen in die Prozesse und Richtlinien des WSET und der Lobenbergs Wine Academy zu stärken. 
Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter und Studenten der Lobenbergs Somm Academy,  sowie für alle Personen, die im Namen der Lobenbergs Somm Academy handeln.
Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn eine Person Interessen oder Loyalitäten hat, die ihr Urteilsvermögen negativ beeinflussen könnten, die Objektivität oder Loyalität gegenüber dem WSET oder der Lobenbergs Wine Academy beeinflussen könnten, wenn sie Tätigkeiten im Zusammenhang mit WSET-Qualifikationen ausüben.

Beispiele für Interessenkonflikte sind:

  • Die Beurteilung von Studenten durch eine Person, die ein persönliches Interesse am Ergebnis der Beurteilung für eine oder alle betroffenen Personen hat.
  • Die Untersuchung eines Verstoßes durch jemanden, der nicht in der Lage ist, unparteiisch zu handeln.
  • Die Betreuung von Studierenden durch Personen, die an der Bewertung von Prüfungsarbeiten beteiligt sind.

Einige dieser Interessenkonflikte sind überschaubar und daher akzeptabel. Zum Beispiel, wenn ein Familienmitglied eines Mitarbeiters der Lobenbergs Somm Academy eine Qualifikation und Prüfung durch Lobenbergs Wine Academy ablegt.
In diesem Fall erklären wir uns bereit, den WSET im Voraus zu informieren und gemeinsam mit dem WSET Maßnahmen zur Wahrung der Integrität der Prüfung zu ergreifen.
Einige Interessenkonflikte sind nicht handhabbar und nicht akzeptabel. Zum Beispiel ist es unmöglich für eine Einzelperson, als Lehrer und Prüfungsaufsicht einer Prüfung zu fungieren, die ein Familienmitglied ablegt, wenn keine externe Aufsichtsperson zur Verfügung steht.

Jeder Mitarbeiter oder Student von Lobenbergs Gute Weine, der sich eines Interessenkonflikts bewusst wird, muss die First Point of Contact der Lobenbergs Somm Academy Alice Söllner (alice.soellner@lobenbergs.de)
so schnell wie möglich informieren. Sie wird wiederum den WSET über den möglichen Interessenkonflikt informieren und mit dem WSET zusammenarbeiten, um Maßnahmen zu ergreifen, um den Konflikt von Fall zu Fall zu lösen. Wenn WSET und die Lobenbergs Somm Academy feststellen, dass der Konflikt nicht lösbar ist, werden alle betroffenen APP-Mitarbeiter oder Studenten informiert.
Das Versäumnis, einen Interessenkonflikt zu melden kann Konsequenzen für den Studenten oder die Lobenbergs Somm Academy haben, da wir verpflichtet sind, Konflikte an die WSET zu melden.

6. Angemessene Anpassung

Sowohl der WSET als auch die Lobenbergs Somm Academy möchten WSET-Prüfungen für alle Studierenden zugänglich machen. Niemand soll aufgrund einer Behinderung oder unterschiedlicher Fähigkeiten Vorteile oder Nachteile haben. Diese Richtlinie und der Prozess der angemessenen Anpassung ermöglichen der Lobenbergs Somm Academy, mit Ihnen, unserem Studenten, vor einer Prüfung zusammenzuarbeiten, um die Informationen zusammen zu tragen, die wir benötigen, um einen Antrag an den WSET zu stellen und Vorkehrungen zu treffen, um jedem Studenten den Zugang zu WSET-Qualifikationen zu ermöglichen.

Eine angemessene Anpassung ist jede Vorkehrung, die dazu beiträgt, die Auswirkungen einer bekannten Behinderung oder eines Nachteils, der die Beurteilung eines Studenten erheblich beeinträchtigt, zu verringern. Eine angemessene Anpassung hat keinen Einfluss darauf, wie WSET ihre Prüfung bewertet oder auf Ihr Prüfungsergebnis.
Der WSET kann einer angemessenen Anpassung daher nicht zustimmen, wenn Ihre besondere Behinderung die Leistung direkt beeinträchtigt, die erforderlich ist, um die Prüfungsergebnisse zu erreichen (z. B. die Unfähigkeit zu riechen oder zu schmecken bei einer Prüfung der Stufe 3). Das Ziel einer angemessenen Anpassung ist es, jedem Studierenden einen gleichberechtigten Zugang zu einer WSET-Qualifikation zu ermöglichen, und nicht, Ihnen unfaire Vorteile gegenüber anderer Studenten zu verschaffen, die eine Prüfung ohne dieselbe Anpassung ablegen werden, oder die allgemeine Zuverlässigkeit der Prüfungsergebnisse zu beeinträchtigen, die in der Kurzspezifikation erläutert werden.

Mögliche Beispiele für angemessene Anpassungen sind:

  • Änderung der Prüfungsvoraussetzungen, z. B. indem dem Studenten zusätzliche Zeit für die Bearbeitung einer Aufgabe eingeräumt wird.
  • Anpassung des Prüfungsmaterials, z. B. durch Bereitstellung von Materialien im Großtextformat;
  • Umgestaltung des Prüfungsraums, z. B. Entfernung visueller Reize für einen autistischen Studenten.

Die Lobenbergs Somm Academy wird die Informationen von Ihnen einholen, die wir benötigen, um ein Antragsformular für eine angemessene Anpassung (Reasonable Adjustment) beim WSET einzureichen. Der WSET muss die angemessene Anpassungen genehmigen und veranlassen, bevor die Prüfung stattfinden kann. Vor Abschluss der Immatrikulation bei der Lobenbergs Somm Academy geben wir allen Studierenden Zugang zu dieser Richtlinie und die Möglichkeit, alle besonderen Bedürfnisse, die eine angemessene Anpassung erfordern könnten, zu identifizieren. Wenn ein Schüler einen besonderen Bedarf äußert, wird die Lobenbergs Somm Academy dem Schüler
so bald wie möglich das Antragsformular für angemessene Anpassungen aushändigen und mit ihm zusammen die notwendigen Informationen zusammentragen.

Studierende, die eine angemessene Anpassung wünschen, wenden sich bitte an Alice Söllner (alice.soellner@lobenbergs.de) mit folgenden Angaben:

  • Ihrem vollständigen Namen
  • Kontaktinformationen
  • Beschreibung des besonderen Bedarfs, der Behinderung oder der abweichenden Fähigkeit, die eine Anpassung erfordert, und unterstützende Unterlagen.

Sie müssen diese Informationen mindestens 30 Werktage vor dem Prüfungstermin einreichen. Die von Ihnen eingereichten Informationen werden an den WSET weitergetragen und gemäß der Datenschutzrichtlinie des WSET behandelt.
Die Lobenbergs Somm Academy wird alle Anträge auf angemessene Anpassungen speichern. 

7. Besondere Umstände

Besondere Umstände / Rücksichtnahme fallen auf jede Anpassung, die einem Studierenden gewährt wird, der zum Zeitpunkt der Prüfung vorübergehend von einer Krankheit oder Verletzung oder einem anderen Ereignis außerhalb der Kontrolle des Studierenden zum Zeitpunkt der Prüfung, das die Fähigkeit, an der Prüfung teilzunehmen, oder die Fähigkeit, Wissen und Verständnis in der Bewertung zu zeigen, erheblich beeinträchtigt. Besondere Rücksichtnahme gilt nur für Ereignisse, die unmittelbar vor oder während einer Prüfung ereignen und die sich wesentlich auf die Fähigkeit, die Prüfung abzulegen oder auf die Leistung auswirken.
 
Um für eine besondere Umstände / Rücksichtnahme in Frage zu kommen, muss der Student den gesamten Kurs abgeschlossen haben und wäre vollständig vorbereitet gewesen, wenn die vorübergehende Krankheit, Verletzung oder das unkontrollierbare Ereignis nicht eingetreten wäre. Eine besondere Berücksichtigung kann für eine Einzelperson gelten (z. B. wenn ein Student am Tag der Prüfung erkrankt) oder für eine Gruppe von Studierenden (z. B. eine Prüfung wird durch eine Naturkatastrophe unterbrochen).

Studenten können für eine besondere Berücksichtigung in Frage kommen, wenn:

  • Die Prüfungsleistung durch ein Ereignis außerhalb der Kontrolle des Studierenden  beeinträchtigt wird. Dies kann eine vorübergehende Krankheit, eine vorübergehende Verletzung, ein Todesfall oder die Bedingungen im Prüfungsraum betreffen.
  • Angemessene Anpassungen, die im Vorfeld der Prüfung vereinbart wurden, sich als unangemessen oder unzureichend erwiesen haben.
  • Die Möglichkeit der besonderen Rücksichtnahme würde nicht dazu führen, dass die Fähigkeiten des Studenten nach dem Bestehen der Prüfung im Zeugnis irreführend dargestellt werden. 

Antrag auf besondere Berücksichtigung
Wenn Sie eine Prüfung abgelegt haben oder Ihre Prüfung unmittelbar bevorsteht und Sie das Gefühl haben, dass Sie eine vorübergehende Verletzung oder Krankheit haben,
oder ein anderes unkontrollierbares Ereignis, das Ihre Fähigkeit, die Prüfung zu absolvieren, beeinträchtigt hat, wenden Sie sich bitte so schnell wie möglich an Anja Breit (anja.breit@gute-weine.com).

Die Lobenbergs Somm Academy wird Ihnen ein Antragsformular für die besondere Berücksichtigung aushändigen. Dieses muss ausgefüllt und gemeinsam mit den entsprechenden Unterlagen innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der Prüfung in Frage zurückgesendet werden. Die von Ihnen eingereichten Informationen werden an den WSET weitergegeben und gemäß der WSETs Datenschutzrichtlinie behandelt. Wenn es während einer Prüfung zu schwerwiegenden Störungen gekommen ist, von denen eine Gruppe von Studenten betroffen war, wird die Lobenbergs Somm Academy einen detaillierten Bericht über die Umstände und die betroffenen Kandidaten beim WSET ein, um eine Sonderbehandlung zu beantragen.
Die Lobenbergs Wine Academy führt Aufzeichnungen über alle Anträge auf besondere Berücksichtigung.

8. Fehlverhalten und Verwaltungs Missstände

Sowohl die Lobenbergs Somm Academy als auch der WSET verfügen über Richtlinien und Verfahren zum Schutz der WSET-Studenten und um die Integrität der WSET-Qualifikationen zu gewährleisten. Die Lobenbergs Somm Academy gewährleistet die Einhaltung der sowohl der eigenen Richtlinien als auch der des WSET.

Diese Richtlinie zu Fehlverhalten und Verwaltungs-Missständen gibt sowohl uns als auch Ihnen einen Rahmen, um potenzielles Fehlverhalten oder Missstände zu erkennen, zu melden und potenzielles Fehlverhalten oder Verwaltungs-Missstände zu regeln.

Verstöße gegen die Richtlinien und Verfahren von Lobenbergs Somm Academy oder dem WSET können in zwei verschiedene, aber miteinander verbundene Kategorien fallen:

  • Verwaltungs Missstände, deren Nichteinhaltung in der Regel unbeabsichtigt sind oder das Ergebnis von Fehlern, Nachlässigkeit, Unerfahrenheit oder mangelhafter Verfahren.
  • Missstände, bei denen die Nichteinhaltung von Vorschriften vorsätzlich oder aufgrund einer fahrlässigen oder rücksichtslosen Handlung ohne Rücksicht auf die Folgen dieses Handelns zurückzuführen sind.

Der Kontext ist wichtig, und die Grenze zwischen Missständen in der Verwaltung und Fehlverhalten ist nicht immer eindeutig: So können beispielsweise Missstände in der Verwaltung zu einem Fehlverhalten werden (z. B. wenn es versäumt wird, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, derselbe oder eine ähnlicher Vorfall zu wiederholt wird oder versucht wird, Informationen während einer Untersuchung falsch darzustellen oder sie zu verbergen). Es können auch mildernde Faktoren vorliegen, die aus einem potenziellen
Fehlverhalten zu einem Missstand in der Verwaltungstätigkeit machen. Obwohl Fehlverhalten und Missstände in der Verwaltungstätigkeit unterschiedliche Konzepte sind, können sie ineinander übergehen.
Es gibt viele Möglichkeiten, wie es zu Fehlverhalten oder Verwaltungs Missständen kommen kann. Einige Beispiele für Fehlverhalten oder Verwaltungs Missstände sind:

  • Nichteinhaltung der WSET-Richtlinien und -Verfahren;
  • Nichteinhaltung der WSET-Vorschriften für die Durchführung von Kursen oder der Prüfungsordnung;
  • Nichteinhaltung der Anmelde- und Zertifizierungsverfahren von WSET für Kandidaten;
  • Verspätete Anmeldungen von Studenten;
  • Betrügerische Beantragung von Zertifikaten/betrügerische Verwendung von Zertifikaten/Nachahmung oder Fälschung von Zertifikaten;
  • Vorenthaltung wichtiger Informationen gegenüber der WSET-Qualitätssicherung;
  • Unsichere Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen;
  • Offenlegung oder Weitergabe von vertraulichen Prüfungsunterlagen an Kandidaten vor einer Prüfung;
  • Vorsätzliche Versuche, Prüfungsergebnisse so zu manipulieren, dass sie nicht die tatsächliche Prüfungsleistung des Kandidaten widerspiegeln;
  • Unbefugtes Lesen/Ändern/Kopieren/Verteilen von Prüfungsunterlagen;
  • Versäumnis, Änderungen in Bezug auf Eigentümerschaft/Personal/Standort/Einrichtungen des APP zu melden;
  • Verweigerung des Zugangs von WSET zu Informationen, Unterlagen, Personal und Einrichtungen;
  • Nicht fristgerechte Rückgabe der Prüfungsunterlagen oder Nichteinhaltung der Liefer- und Verfolgungsvorschriften;
  • Verletzung von WSET-Urheberrechten, Warenzeichen, geistigen Eigentumsrechten und der Markenidentität;

Für Studenten:

  • Schummeln oder Erleichterung des Schummelns, einschließlich der Verwendung von nicht zugelassenen Geräten oder Materialien;
  • Unruhestiftendes Verhalten in einer Prüfung;
  • Plagiate jeglicher Art durch Studenten;
  • Nachahmung (einschließlich Fälschung von Unterschriften);
  • Unbefugtes Lesen/Ändern/Kopieren/Verteilen von Prüfungsunterlagen;
  • Jede Handlung, die zu einer nachteiligen Auswirkung führen kann;
  • Verstoß gegen die Vertraulichkeit.

Generell wird erwartet, dass sowohl die Mitarbeiter der Lobenbergs Somm Academy als auch ihre Studenten andere jederzeit professionell und respektvoll behandelt werden. Wir behandeln unangemessenes Verhalten, einschließlich verbaler oder körperlicher Beleidigungen, beharrlicher oder unrealistische Forderungen oder Drohungen, die das Team unter Stress setzen, als Fehlverhalten und behalten uns vor, studentisches Fehlverhalten gegebenenfalls dem WSET melden.

Meldung und Untersuchung von Fehlverhalten oder Verwaltungs Missständen
Als APP sind wir bestrebt, die Einhaltung der WSET-Richtlinien sowie der Richtlinien der  Lobenbergs Somm Academy zu gewährleisten und werden Aufzeichnungen über potenzielles oder tatsächliches Fehlverhalten oder Missstände in der Verwaltungstätigkeit durch unsere Studenten oder unser Personal aufbewahren.
Wir sind verpflichtet, den WSET unverzüglich über alle Verstöße zu informieren, die ein Fehlverhalten oder einen Verwaltungs-Missstand darstellen könnten, damit der WSET den Verstoß im Rahmen seiner eigenen Richtlinie zu Fehlverhalten und Missständen in der Verwaltungstätigkeit untersuchen kann.

Wir bitten Sie, alle Bedenken oder Verstöße, die ein Fehlverhalten oder einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstellen könnten, der Lobenbergs Somm Academy so schnell wie möglich mitzuteilen, indem Sie das in unserer Beschwerdepolitik beschriebene Verfahren befolgen.

Während der Ermittlungen des WSET kann er sich an die Lobenbergs Somm Academy oder direkt an Sie, als Student wenden, um weitere Informationen anzufordern oder
eine Befragung zu führen. Bitte antworten Sie auf alle Anfragen umgehend und ehrlich.

Umgang mit Nichteinhaltung
Wenn der WSET ein Fehlverhalten oder einen Verwaltungs-Missstand feststellt, wird er die Auswirkungen prüfen und gegebenenfalls Sanktionen verhängen. Der WSET wird alle angemessenen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass die Sanktionen keine unbeteiligten Studenten benachteiligen, die nicht von dem Fehlverhalten oder den Missständen betroffen sind. In einigen Fällen kann es jedoch erforderlich sein, Ergebnisse und/oder Zertifikate nicht anzuerkennen oder einzubehalten.

9. Prüfungsgebühr

Das Schulungsentgelt beinhaltet einmalig die Kosten für die erste Ablegung der Prüfung. Sollte eine Wiederholung der Prüfung erforderlich sein, so sind die hierfür anfallenden Prüfungsgebühren vom Teilnehmenden selbst zu tragen. Eine Erstattung oder Anrechnung der ursprünglich in der Schulungsgebühr enthaltenen Prüfungsgebühr für nicht wahrgenommene oder nicht bestandene Erstprüfungen findet nicht statt. 

10. Rücktritt durch die Lobenbergs Sommelier Academy

Die Lobenbergs Somm Academy ist berechtigt, von dem Schulungsvertrag zurückzutreten, sofern sich bis zu diesem Zeitpunkt eine nicht hinreichende Teilnehmerzahl für die entsprechende Schulung angemeldet hat. 

11. Schulungsunterlagen

Der Schulungsteilnehmer erhält vorab Schulungsunterlagen, die zur Vorbereitung des Kurses dienen. Eine sinnvolle Teilnahme an den Schulungen setzt eine entsprechende Vorbereitung anhand der Schulungsunterlagen voraus. 

Schulungsunterlagen sowie alle Präsentationen, die während der Schulung bereitgestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Unterla­gen werden ausschließlich für die Schulung zur Verfügung gestellt; sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Lobenbergs Somm Academy weder vervielfältigt noch Dritten in irgendeiner anderen Form zur Verfügung gestellt werden.