AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Weinprofi GmbH

Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Allgemeines

a) Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen richten sich nur an Unternehmer i.S.d. § 310 Abs. 1 BGB.

b) Die Verkäuferin liefert ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers gelten auch dann nicht, wenn die Verkäuferin in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt.

c) Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Bremen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN Kaufrechts ist ausgeschlossen.

II. Vertragsschluss

a) Alle Angaben zu Produkten und Preisen im Online-Angebot der Verkäuferin dienen der unverbindlichen Information und stellen noch kein rechtsverbindliches Angebot dar. Der Käufer gibt mit der Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Alle Eingaben im Bestellvorgang werden vor Abschluss der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfeld angezeigt. Eingabefehler können dort korrigiert werden. Bestellungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag kommt noch nicht durch die automatisch generierte Bestellbestätigung, sondern erst mit Annahme des Auftrags durch die Verkäuferin (Lieferung der Ware oder ausdrückliche Auftragsbestätigung) zustande.

b) Bei Bestellungen im Online-Shop speichert die Verkäuferin den Vertragstext und sendet dem Käufer die Bestelldaten sowie die Verkaufs- und Lieferbedingungen per E-Mail zu.

c) Die Vertragssprache ist deutsch.

III. Zahlungsbedingungen

a) Es gelten die in der Preisliste und in den Zusatzangeboten aufgeführten Staffelpreise zu dem jeweiligen Zeitpunkt der Bestellung. Mit Erscheinen der jeweils neuen Preisliste verliert die vorherige ihre Gültigkeit.

b) Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich per Flasche/Stück, falls nicht anders angegeben. Probeflaschen werden grundsätzlich voll berechnet. Die Preise verstehen sich zuzüglich der bei Rechnungstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

c) Die Preise gelten, sofern nichts anderes vereinbart wird, ab einer Mindestliefermenge von 48 Flaschen (sortiert, in Originalgebinden) oder 500 Euro Netto-Auftragswert bei Lieferung innerhalb Deutschlands frei Haus. Lieferungen nach Österreich erfolgen frei Haus ab einer Mindestliefermenge von 60 Flaschen (sortiert, in Originalgebinden) oder 700 Euro Netto-Auftragswert. Verpackung, Verladung, Transport, Versicherungen und ähnliche Leistungen sind jeweils inklusive. Bei Minderlieferung betragen die Versandkosten innerhalb Deutschlands 8,00 Euro pro Paket (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) und bei Versand nach Österreich 12,00 Euro pro Paket (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Lieferungen >30 Flaschen werden per Spedition versendet und kosten 25 Euro Netto-Versandkostenpauschale innerhalb Deutschlands und 45 Euro Netto-Versandkostenpauschale nach Österreich.

d) Bei Subskriptionskäufen ist eine Kombination mit anderen Bestellungen zur Erreichung der nächsten Preisstaffel nicht möglich. Bei Zahlungen aus dem Ausland trägt der Käufer alle zusätzlichen Kosten für den Transport sowie Bankspesen und Überweisungsgebühren.

e) Der Kaufpreis ist 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen. Unberechtigte Abzüge werden zurückverlangt. Zahlt der Käufer binnen 14 Tagen nach Ablauf des auf der Rechnung vermerkten Zahlungsziels nicht, ist die Verkäuferin berechtigt, ohne Mahnung oder Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

f ) Ist der Käufer mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen zu einem erheblichen Teil, aus einem von ihm zu vertretenden Grund, mit mehr als 14 Tagen im Verzug, so wird die gesamte Forderung fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen oder Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen wurden. Während des Verzugs ist die ausstehende Forderung den gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu verzinsen. Die Verkäuferin kann einen höheren Schaden nachweisen.

g) Beanstandungen der Rechnungen müssen schriftlich und spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Rechnung erfolgen.

h) Eine Aufrechnung des Käufers ist nur zulässig, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Verkäuferin anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

IV. Lieferung

a) Eine Transportversicherung ist durch die Verkäuferin abgeschlossen. Transportschäden sind in jedem Fall der Verkäuferin unverzüglich anzuzeigen.

b) Die von der Verkäuferin genannten Lieferfristen sind unverbindlich. Wird eine Lieferfrist um mehr als 6 Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf der Nachfrist haftet die Verkäuferin nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von ihr zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung oder auf einer von ihr zu vertretenden Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ihr zuzurechnen. Außer im Falle vorsätzlichen Handelns ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

c) Fälle höherer Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht. Vorstehendes gilt auch im Falle der Nichtlieferung von Subskriptionsware, sofern die Verkäuferin dies nicht zu vertreten hat.

d) Bei Lieferung auf Abruf hat der Käufer die Verpflichtung innerhalb der vereinbarten Frist die Kaufgegenstände abzurufen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, hat der Käufer unbeschadet der Geltendmachung der tatsächlich entstandenen Kosten ohne Nachweis an die Verkäuferin Lagergebühren in Höhe von 3 % des Gesamtkaufpreises monatlich zu zahlen, mindestens jedoch monatlich EURO 25.- Der Käufer hat das Recht nachzuweisen, dass die Kosten der Verkäuferin geringer sind als die vorstehende Pauschale.

e) Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen berechtigt.

f) Mit der Abgabe der Bestellung ist der Käufer damit einverstanden, dass die Verkäuferin bei Versendung der Ware durch DHL die E-Mail-Adresse des Käufers an die DHL Vertriebs GmbH weitergibt, damit diese den Käufer über das voraussichtliche Zustellfenster seiner Sendung informieren kann. Der Käufer kann der Weitergabe seiner E-Mail-Adresse jederzeit gegenüber der Verkäuferin widersprechen. Eine Benachrichtigung über den Sendungsstatus ist dann allerdings nicht mehr möglich. Der Widerspruch ist zu richten an b2b@lobenbergs.de oder auch telefonisch unter 0421 794 04 74.

V. Eigentumsvorbehalt

a) Die verkauften Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Verkäuferin gegen den Käufer, insbesondere der Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Nebenkosten sowie etwaiger Forderungen aus sonstigen Verträgen, und bei Zahlung mit Wechsel oder Schecks bis zu deren Einlösung Eigentum der Verkäuferin, auch wenn Forderungen aus sonstigen Verträgen erst nach Lieferung entstanden sind. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der jeweiligen Saldoforderungen der Verkäuferin.

b) Falls die Verkäuferin durch den Eigentumsvorbehalt Übersicherung erhält, ist sie bereit, die Scherheit auf 120 % der Höhe ihrer Forderung zu beschränken.

c) Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Im Falle der Verkaufs- und Lieferbedingungen Weiterveräußerung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände tritt der Käufer vorweg an die Verkäuferin alle Forderungen in Höhe des der Verkäuferin zustehenden Betrages ihrer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Der Käufer ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder der Einstellung seiner Zahlungen an die Verkäuferin für deren Rechnung einzuziehen. Die Befugnis der Verkäuferin, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Die Verkäuferin verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann die Verkäuferin verlangen, dass der Käufer ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

d) Zur Abtretung der vorausabgetretenen Forderungen im Fall der Weiterveräußerung oder Verarbeitung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe des Forderungsanteils der Verkäuferin solange unmittelbar an diese zu bewirken, als noch Forderungen der Verkäuferin gegen den Käufer bestehen.

e) Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er die Verkäuferin unverzüglich davon zu benachrichtigen.

f) Der Käufer hat der Verkäuferin freien Zutritt zu den von ihr unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenständen zu gewähren.

g) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Ware durch die Verkäuferin gelten nicht als Rücktritt vom Vertrage.

VI. Gewährleistung

a) Gemäß internationaler Usancen gewährt die Verkäuferin keinen Ersatz für korkgeschädigte Weine.

b) Die Verkäuferin haftet nicht für sonst schadhafte Weine. Füllniveau und Flaschenzustand können vor Verkauf bei der Verkäuferin erfragt werden.

c) Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

d) Gewährleistungsansprüche des Käufers sind nach Wahl des Verkäufers auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

e) Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Verkäuferin sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das Recht des Käufers zum Rücktritt bleibt unberührt.

f) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.